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Allgemeine Geschäftsbedingungen

alle rechtlichen Aspekte des Geschäfts.

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der bitfox AG und dem Besteller (natürliche und juristische Personen) gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Bestellung

Die Bestellung durch den Besteller stellt ein Angebot an bitfox AG zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn er eine Bestellung bei bitfox AG aufgibt, schickt bitfox AG dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei bitfox AG bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Bestellers dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei bitfox AG eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die bitfox AG bestellte Software und Lizenzschlüssel an den Besteller versendet und dies mit einer zweiten E-Mail (Lizenzbestätigung) bestätigt.

Leistung

Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Lieferung von AbaADConnector und die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen.
(AbaADConnector die von der bitfox AG angebotene Software.)

Der Funktionsumfang von AbaADConnector ergibt sich aus den Produktinformationsblättern.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.

Die bitfox AG entwickelt die Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an geänderte Anforderungen an und überlässt dem Kunden mit gültigem Update-Vertrag neue Versionen der Software.

Die Auslieferung der Updates nebst der Ergän­zungs- bzw. Änderungsmitteilungen zur Software-Dokumentation erfolgt mittels Daten­übertragung über Telekommunikationsmittel. (z.B. Download, E-Mail)

Die bitfox AG unterstützt den Kunden telefonisch durch Hinweise zur Fehlervermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung (kostenpflichtige Hotline).

Die bitfox AG unterrichtet den Kunden mittels Blog oder Updateassistent über geplante neue Programmstände und über Programmerweiterungen (Information).

Die bitfox AG erbringt die Softwarepflege nur in Bezug auf den zuletzt und unmittelbar zuvor ausgelieferten Softwarestand so nach dem Stand der Technik, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Kunden orientiert.

Die bitfox AG ist berechtigt, zur Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten Dritte heranzuziehen.

Preise

Alle genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Massgebend für den Rechnungsbetrag ist der Preis der Artikel und dazugehörige Optionen zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei bitfox AG, welcher in der Rechnung ausgewiesen wird. bitfox AG behält sich Preisirrtümer und -änderungen vor.

Zahlungsbedingungen

Für den Kauf der Artikel stehen dem Besteller die Zahlungsart Rechnung zur Verfügung.

bitfox AG beliefert den Besteller nach positiver Bonitätsprüfung auf Rechnung. bitfox AG behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, die Lieferung per Rechnung zu verweigern. Die Möglichkeit des Skontoabzuges besteht nicht. Die Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 8% pro Jahr plus einer Gebühr von 10 CHF pro Mahnung in Rechnung gestellt. bitfox AG ist im Zahlungsverzug zudem berechtigt, die Forderung unter Kostenfolge für den Besteller an ein Inkasso-Unternehmen abzutreten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

Bonitätsprüfung

Im Fall einer Vorleistungspflicht der bitfox AG kann zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen eine Bonitätsauskunft über den Besteller bei Dritten, beispielsweise einer Auskunftei, eingeholt und Daten des Bestellers zum Zahlungsverhalten an diese Dritte weitergegeben werden.

Rechte an der Software

ADConnector sowie das Handbuch unterliegen urheberrechtlichen Schutz. Der Produktname „ADConnector“ unterliegt darüber hinaus markenrechtlichem Schutz. Die ausschließlichen Rechte hieran obliegen der bitfox ag.

Urheberrechtsvermerke auf den gelieferten Datenträgern oder angefertigten Vervielfältigungen dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten.

Nutzungsrechte

Der Kunde darf mit ADConnector im vereinbarten Umfang im eigenen Betrieb Daten für seine Zwecke verarbeiten. Die bitfox AG räumt dem Kunden die für die Nutzung von AbaADConnecotr notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Fehlerbeseitigung ein.

Der Kunde hat die Software entsprechend der vereinbarten Lizenzen technisch einzurichten und die Vorgaben praktisch einzuhalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der zwischen der bitfox AG und dem Kunden vereinbarten Beschränkung auf die Anzahl von Benutzern (Singlelizenz, Volumenlizenz)

Der Kunde ist außerdem befugt, die zur Sicherung der zukünftigen Benutzung erforderlichen Sicherungskopien von ADConnector und den Zusatzmodulen zu erstellen. Der Kunde hat die Sicherungskopien sicher zu verwahren und, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers zu versehen.

Alle anderen Verwertungshandlungen, die nicht gesetzlich gestattet sind, insbesondere die über die  hinausgehende Vervielfältigung, die Vermietung, der Verleih, die Umarbeitung, die öffentliche Wiedergabe, die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form und die Weiterlizenzierung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der bitfox AG.

Das Nutzungsrecht wird dem Kunden zeitlich unbeschränkt eingeräumt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtstand ist die Stadt St. Gallen. Die bitfox AG ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht anhängig zu machen.
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Firmensitz der bitfox AG.

Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig erweisen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge, sondern diese werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei einer Vertragslücke.
Allfällige abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind wegbedungen.
bitfox AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, die vorliegenden AGB jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen und sofort anzuwenden.

Stand: 13. Januar 2022